Behandlungskosten
Abrechnung nach GOÄ
Ich führe eine Privatpraxis, das heißt ein Patient erhält eine Rechnung nach der
gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese Rechnungen werden
von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe erstattet.Gesetzliche
Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten nicht, es sei denn,
es liegt eine ausdrückliche Kostenübernahme-Zusage vor.
Für eine Erstuntersuchung und ein Beratungsgespräch von 60 Minuten liegt die Rechnung mit einem ausführlichen Befundbericht bei etwa 150 €.
Berufsgenossenschaften und gesetzliche Unfallkassen
Für eine Behandlung ist eine Überweisung eines D-Arztes (Unfallarzt) oder eine
Kostenzusage der Berufsgenossenschaft erforderlich, die Abrechnung erfolgt
dann direkt mit der zuständigen BG nach der UV-GOÄ.
Besondere Bedingungen
Menschen ohne eine Krankenversicherung, die z.B. über das MediBüro Berlin oder ein Kirchenasyl zu mir kommen, behandele ich unentgeltlich. Personen in nachweislich beengten finanziellen Verhältnissen, komme ich in der Vergütung entgegen.
Privatgutachten
Die Abrechnung von privat in Auftrag gegebenen Gutachten erfolgt in der Regel
mit einem Stundensatz von 120 € pro Stunde.